Tauben füttern in Stuttgart verboten – Bußgeld bis 5000 Euro

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Schon wieder was gelernt. Pressinfo Stadt Stuttgart

Stadt geht gegen Taubenfütterer vor

Mit einer Plakataktion weist die Stadt Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass das Füttern von Tauben, Enten und Schwänen im Stadtgebiet polizeilich verboten ist. Derzeit werden in Zusammenarbeit mit der City-Initiative Stuttgart e.V. im Innenstadtbereich zahlreiche Plakate mit Hinweisen auf das Fütterungsverbot in den Geschäften ausgehängt. Wer sich nicht daran hält, kann mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld bestraft werden.

Tauben werden oft aus falsch verstandener Tierliebe gefüttert. Weil dies unkontrolliert und nicht tiergerecht geschieht, wird den Tauben oft noch mehr Leid zugefügt. Tauben fressen von Natur aus Körner. Brotreste und achtlos weggeworfene Lebensmittel sind für die Tiere ungesund. Tauben verbringen von Natur aus einen erheblichen Teil des Tages mit der Nahrungssuche.

Werden die Tiere gefüttert und fällt die Suche dadurch weg, sorgen sie vermehrt für Nachwuchs. Der Bestand erhöht sich, Revierkämpfe und hungernde Tauben, aber auch Gebäudeschäden durch den Kot der Tiere nehmen zu.

Stadt und Tierschutzverein betreiben mit hohem personellem und finanziellem Aufwand ein Taubenprojekt mit betreuten Taubenschlägen. Dort werden Eier von brütenden Tauben entnommen und dadurch der Bestand reguliert. Ein zu großes Futterangebot behindert dieses Ziel. Denn je mehr Futter den Tauben angeboten wird, desto schwieriger ist ihr Bestand zu regulieren.

„Das unkontrollierte Füttern von Tauben schadet den Tieren und ist falsch verstandener Tierschutz“, sagt Dr. Cornelie Jäger, Landesbeauftragte für Tierschutz beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. „Nur die Kombination von geregelter, tiergerechter Fütterung an betreuten Schlägen, kontrollierbaren Nestern und Eieraustausch führen zu gesunden stabilen Taubengruppen ohne die problematischen Auswirkungen der ungehemmten Vermehrung.“

www.stadttauben-stuttgart.de

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