Sicherheitsmaßnahme „Stuttgarter Ecken“ soll verbotenes Parken verhindern

Foto: Dieter Priewasser, Rechte LHS

Westside, jeder kennt’s, also zumindest Menschen mit einem KFZ, alle sind Parkplätze belegt, 28.000 Mal um den sogenannten Block gegurkt, also stellt man sich doch wieder auf die Sperrfläche an der Straßenecke. Ist erstens natürlich VERBOTEN und zweitens gefährdet diese „wilde Parkerei“ die Sicht und erschwert für Fußgänger die Straßen-Überquerung.

Deswegen wurden in den vergangenen Wochen an insgesamt sechs Kreuzungen in Stuttgart-West die neuen „Stuttgarter Ecken“ eingerichtet. Markierungen und Poller sollen das Parken von Autos verhindern. Nach einem Pilotprojekt in der Fahrradstraße Wiesbadener Straße (Bad Cannstatt) befinden sich nun die neuen Ecken an folgenden Stellen in West:

Lerchenstraße / Silberburgstraße
Forststraße / Senefelderstraße
Forststraße / Hasenbergstraße

Breitscheidstraße / Senefelderstraße
Ludwigstraße / Senefelderstraße
Seyfferstraße / Paulusstraße

Mehr Infos hier oder unten

Foto: Leif Piechowski, Rechte LHS

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„Stuttgarter Ecken“ – Eine Maßnahme für mehr Sicherheit und Schutz für den Fußverkehr in Wohngebieten

Die Stadt Stuttgart unternimmt weitere Schritte, die Sicherheit für den Fußverkehr in Wohngebieten zu verbessern. An insgesamt sechs Kreuzungen im Stuttgarter Westen sind in den vergangenen Wochen „Stuttgarter Ecken“ eingerichtet worden. Gemeint sind Markierungen und Poller, die verhindern, dass an Straßenecken Autos abgestellt werden. Solche verbotswidrig geparkten Fahrzeuge behindern die Sicht und erschweren, dass Fußgänger dort sicher die Straße überqueren können.

Die Leiterin des Amtes für öffentliche Ordnung, Susanne Scherz, betont:„Das Falschparken in Kreuzungsbereichen ist kein Kavaliersdelikt; hier steht die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger im Vordergrund. Die Stuttgarter Ecken sind eine Maßnahme, die für mehr Sicherheit sorgt.“

Der Maßnahme liegt Paragraf 12, Absatz 3, der Straßenverkehrs-Ordnung zugrunde. Darin ist festgelegt, dass beim Parken zu Kreuzungen und Einmündungen ein Abstand von fünf Metern einzuhalten ist. Die „Stuttgarter Ecken“ sind damit eine bauliche Absicherung gegen Falschparker. Das gesetzliche Parkverbot wird mit einer Sperrfläche markiert. Zusätzlich verhindern Poller das verbotswidrige Parken.

Je nach Platzverhältnissen werden neben den „Stuttgarter Ecken“ Flächen geschaffen, wo zum Beispiel Fahrräder oder E-Scooter an Bügeln abgestellt werden können. Das eröffnet Anreize, andere Formen des Individualverkehrs zu nutzen.

Die „Stuttgarter Ecken“ sind auch ein Mittel für mehr Schulwegsicherheit. Zugeparkte Einmündungsbereiche werden als Hauptproblem für Sicherheitsdefizite auf dem Schulweg benannt. In der Stadtverwaltung wird zurzeit geprüft, ob dieVoraussetzungen für die Einrichtung von „Stuttgarter Ecken“ an weiteren Kreuzungen im Stadtgebiet vorliegen.

Mit einem Pilotprojekt in der Fahrradstraße Wiesbadener Straße wurden bereits erste Erfahrungen gesammelt.

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