Corona: Bars & Clubs in Stuttgart müssen ab sofort schließen

Schwierige Entscheidung, man hat’s allen Beteiligten deutlich angesehen: Die Bürgermeister bei der PK am 13. März.

Die Stadt Stuttgart hat heute beschlossen: Sämtliche Veranstaltungen im Bereich Kultur, Sport, Nightlife sind ab sofort und bis auf Widerruf untersagt. Bars und Clubs müssen geschlossen bleiben. Restaurants dürfen öffnen. Alle Museen und die Bibliothek bleiben geschlossen, sowie die Bäder.

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 Infektionsschutz: Stadt trifft weitreichende Entscheidungen 

Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt wegen der Corona-Infektionen und zum Schutz der Bevölkerung mit sofortiger Wirkung Veranstaltungen in Kultur, Bildung, Sport und Freizeit sowie Versammlungen, auch unter 1.000 Teilnehmenden. Der Betrieb von Clubs, Bars und Tanzlokalen ist untersagt. Nicht betroffen davon ist der Betrieb von Speiselokalen.

Die städtischen Bibliotheken, das Planetarium, die Musikschule und das Stadtarchiv werden geschlossen. Der Betrieb der vhs stuttgart, von Museen, von Kinos und von Bädern wird untersagt. Prostitution jeder Art ist untersagt. Besuche in Alten- oder Pflegeheimen sind untersagt, Ausnahmen hiervon nur bei begründeten Einzelfällen möglich. Alle Maßnahmen gelten unmittelbar und bis auf Widerruf. Das hat die Stadt am Freitag, 13. März, bekannt gegeben. 

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Wir stemmen uns mit allen Kräften gegen die Ausbreitung des Virus. Jetzt gilt es, soziale Kontakte auf das Nötigste zu beschränken. Das ist der beste Schutz für den Einzelnen, wie auch für die Gemeinschaft.“ Es sei wichtig, Zeit zu gewinnen, so dass Schwerkranke in den Krankenhäusern behandelt werden könnten und das Gesundheitssystem arbeitsfähig bliebe. 

Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, sagte: „Seit zwei Tagen ist die Ausbreitung eine Pandemie, auch in Stuttgart zählen wir bereits 55 Infizierte. Eine weitere Ausbreitung ist erwartbar. Aus medizinischer Sicht wird es erst schlimmer, bevor es besser wird. Um das Maß der Ausbreitung zu begrenzen, handeln wir entschlossen und tatkräftig.“ Bei den Infizierten in Stuttgart seien bislang nur milde Verläufe zu beobachten. 

Der Erste Bürgermeister Dr. Fabian Mayer sagte: „Der Einschnitt in das kulturelle Leben der Stadt ist tief, schafft aber Klarheit für die gesamte Kulturbranche und ist für alle nachvollziehbarer als eine Teilnehmergrenze von 1.000 Personen.“ 

Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, unterstrich: „In Clubs verbreiten sich Viren durch die Nähe und den Körperkontakt leicht. Durch diese Maßnahme schützen wir auch die jüngere Bevölkerung vor Infektionen. Dabei geht es auch um das gesamtgesellschaftliche Ziel, die Anzahl an möglichen Infektionsträgern zu kleinzuhalten.“ Er kündigte Gespräche mit den Betreibern der Clubs, Bars und Discotheken an.

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5 Comments

  1. says: martin

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    die Stuttgart-Marketing GmbH trifft aufgrund der aktuellen Situation um die Corona-Infektionen folgende Entscheidungen:

    • Die Tourist Information „i-Punkt“ (Königstraße 1A, 70173 Stuttgart) und die Tourist Information Flughafen (Terminal 3, Ebene 2) haben geschlossen.
    • Sämtliche Stadtführungen werden eingestellt.
    • Die Stadtrundfahrten mit der Stuttgart Citytour (Blaue Route) finden nicht statt.
    • Das Weinbaumuseum Stuttgart in Uhlbach hat geschlossen.

  2. says: martin

    Report Polizei:

    Nach der am Freitag (13.03.2020) von der Stadt Stuttgart erlassenen Allgemeinverfügung zur Schließung von Einrichtungen zum Schutz vor dem Coronavirus, haben die Polizei sowie die Stadt Stuttgart in der Nacht zum Sonntag (15.03.2020) im Stadtgebiet zahlreiche von der Verfügung betroffene Betriebe aufgesucht. Insgesamt überprüften die Beamten zwischen 16 Uhr und 01.30 Uhr rund 400 Gastronomiebetriebe, darunter Bars, Clubs, Tanzlokale, Gaststätten und zirka 80 Prostitutionsobjekte. Im gesamten Stadtgebiet waren in den frühen Abendstunden zum Zeitpunkt der Kontrollen noch viele Lokale geöffnet. Den Betreibern wurde die Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart ausgehändigt und sie wurden aufgefordert, unverzüglich den weiteren Betrieb einzustellen. Ab 23.00 Uhr wurden auch Restaurants von den Kontrollen umfasst, die über die Nacht ebenfalls schließen müssen. Insgesamt sind acht Betriebe wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetzes angezeigt worden. Bis auf wenige Ausnahmen zeigten die Betroffenen für die notwendigen Maßnahmen der Behörden Verständnis, die Kontrollen liefen in einem geordneten Rahmen ab. Die von der Verfügung betroffenen Einrichtungen müssen auch in den kommenden Tagen und Wochen mit Kontrollen rechnen. Die Behörden appellieren an alle, sich an die von der Stadt erlassenen Verbote zu halten. An dieser Stelle wird nochmals auf die Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart hingewiesen. Diese ist unter http://www.Stuttgart.de einzusehen. Zuwiderhandlungen stellen einen Straftatbestand im Sinne des Infektionsschutzgesetzes dar.

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