(Diesen Zettel schon mal drauf schaffen, dann wird es am Sonntag, 25. Mai etwas leichter in der Kabine.)
Spannung pur neulich: zum ersten briefgewählt. War dann aber gar nicht so geil. Eher voll der Stress. Gott sei Dank bin ich noch nicht farbenblind, so hab ich das Prinzip dann kapiert. Paar Tage später im Chat:
Geige: „Wir versuchen gerade Briefwahl. Komplizierter geht´s net. Europawahl, Regionalversammlung, Gemeinderat. Da sind 6 (!) Umschläge. Und ein Block mit Stimmzetteln.“
Elbe: „Uffz, dachte schon ich bin blöd. Hab ne halbe Stunde gebraucht.“
Geige: „Ich will doch nur den XXXX wählen. Darf man aber nur drei Stimmen geben. Das blickt kein Mensch. Möchte net wissen, wie viel da ungültig ist. Wenn ich jetzt dem XXXX drei Stimmen gebe, muss ich dann die anderen 57 auch vergeben? Oder sind die dann automatisch für die anderen von der Partei?“
Es ist nicht einfach. Macht man auch nur alle fünf Jahre. Muss man erst reinkommen. Wenn man nicht gleich entnervt aufgibt, also bei der Briefwahl. Oder vielleicht nächsten Sonntag in der Kabine. Beißt euch durch, die Kommunalwahlen sind wirklich wichtig, denn frei nach Schlecker gilt das Prinzip: For you, for Ort. Ihr entscheidet, wer unsere Stadt die nächsten Jahre gestaltet.
Anhand Geigers Fragen kann man schon das Wichtigste erklären:
- „Wenn ich jetzt dem XXXX drei Stimmen gebe, muss ich dann die anderen 57 auch vergeben?“
Nein. Du musst gar nichts. Du kannst einem Kandidaten maximal drei Stimmen geben. Wenn unter den anderen, hunderten von Damen und Herren der zwölf vertretenen Parteien keiner mehr dabei ist, den du cool findest, gibste den Zettel ab, auf dem du deine drei Stimmen notiert hast. Du hast Feierabend. Allerdings verschenkst du dann 57 Stimmen.
Oder Du verteilst die restlichen 57 Stimmen an weitere Kandidaten. Also wenn Du denkst, och, den SPD-Gerd kenne ich von der Waldau, den CDU-Michi von der letzten Gerber-Führung, die Stadtisten-Biggie vom Kniffel mittwochs im Kottan, die Grünen-Petra vom Gassigehen, die sind alle locker, die mag ich, die können was, kannste eben noch dem Gerd, dem Michi, der Biggie oder der Petra ein, zwei oder drei Stimmen geben – bis du eben maximal die 60 voll hast. Müssen auch nicht voll sein. Ich habe z.B. insgesamt nur 51 Stimmen verteilt.
Unter jeder der zwölf Listen ist ein Feld, wo du die Zwischensumme pro Partei eintragen kannst. Dieses Feld ist rein als Stütze für dich gedacht und wird nicht weiter berücksichtigt..
- „Oder sind die dann automatisch für die anderen von der Partei?“
Klares Nein. Prinzipiell muss man den ersten Satz auf obigen Bild verstehen: Der Stuttgarter Gemeinderat besteht aus 60 Stadträten, also hast du 60 Stimmen. Heißt auch: Am einfachsten macht man es sich, wenn man nur einen Zettel einer Partei aus dem Block abtrennt und den abgibt.
Also wenn z.B. die SPD ist einfach dein Laden ist (oder halt die CDU, die Grünen, die FDP, die SÖS, die Piraten usw), reißte den jeweiligen Zettel raus und gibst nur den ab, ohne darauf irgendeine Zahl einzutragen.
Die Partei erhält von dir somit 60 Stimmen. Deswegen gehen auch fast alle Parteien mit 60 Kandidaten ins Rennen – außer die REP und die Studentische Liste, die haben weniger Kandidaten aufgestellt. Da würde mich interessieren, wie dann die 60 Stimmen verteilt werden, wenn der Wähler einen der beiden Zettel abgibt.
Das war es eigentlich schon. Ansonsten, Zettel oben durchlesen hilft. Und da es so kompliziert ist, hat sich hier vielleicht auch schon wieder ein Fehler eingeschlichen. Bitte korrigieren.
Bei den Listen mit weniger als 60 Kandidaten verfallen meines Wissens die überzähligen Stimmen, wenn die Liste gewählt wird. Kann mich aber auch täuschen.
wäre wohl auch das einleuchtenste. thanks
Sehr schön ist auch, dass man als Briefwähler nicht nur die Briefwahlunterlagen bekommt, sondern auch die regulären Unterlagen. Eigentlich sollte ich versuchen, gleich zwei Mal zu wählen. Merkt bestimmt niemand. Und dann bin ich der Typ mit 120 Stimmen.
zu 1.: ja die stimmen verfallen! Jeder der Kandidaten bekommt eine Stimme und damit die Liste nur soviele Stimmen, wie Kandidaten auf der Liste vorhanden.
zu den 120 Stimmen: einerseits wirds in den Wahllisten, die im Wahllokal vorliegen, vermerkt, dass Du Wahlunterlagen beantragt hast. In diesem Fall, musst du den Wahlschein im Wahllokal vorlegen, der Teil der Briefwahlunterlagen ist und mit den Briefwahlunterlagen versendet werden muss. Wenn Du diesen nicht mitschickst, sind diese ungültig… hoffe das war nachvollziehbar 😉
PS: Wahlschein ungleich Wahlbenachrichtigung!
Hier kann man probeweise Abstimmen:
http://demowahl.de/startseite/
für Stuttgart: http://typo3.demowahl.de/wahl/demowahl.php?sessStart=true&stadtId=2
(bisschen gewöhnungsbedürftige Bedienung, Bürokraten-Style halt)