Tauben füttern in Stuttgart verboten – Bußgeld bis 5000 Euro

Stone steps form a small plaza with trees and shrubs; two pigeons stand on the brick pavement in the foreground, storefronts in the background.

Ein paar Brotkrumen auf dem Schlossplatz, Körner am Feuersee oder eine spontane Futterrunde im Park mögen harmlos wirken, in Stuttgart ist das Füttern von Tauben allerdings verboten. Die Regel gilt seit 2017 und betrifft bei Tauben das gesamte Stadtgebiet, ausdrücklich auch private Flächen. Bei Verstößen kann es teuer werden.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat das Fütterungsverbot in einer eigenen Polizeiverordnung geregelt. Neben Straßen-, Stadt- und Wildtauben umfasst die Regelung auch verschiedene Wasservögel wie Enten, Schwäne, Wildgänse und Rallenvögel. Für Wasservögel gilt das Verbot in öffentlich zugänglichen Grünanlagen und an öffentlichen Gewässern, darunter Seen, Teiche, Parkseen, Feuerseen sowie entlang des Neckars im Stuttgarter Stadtgebiet.

Warum Stuttgart das Füttern verbietet

Hinter der Regelung steckt kein symbolischer Ordnungseifer. Regelmäßiges Füttern sorgt dafür, dass sich Tiere an bestimmten Orten sammeln und dort größere Populationen entstehen. Gerade bei Tauben bilden sich Schwärme bevorzugt dort, wo kontinuierlich Futter ausgelegt wird.

Das führt zu einer hohen Belastung auf engem Raum. Kot sammelt sich auf Wegen, Plätzen und Gebäuden, größere Bestände begünstigen Parasiten und Krankheiten und die Tiere stehen innerhalb dichter Populationen selbst unter erhöhtem gesundheitlichem Druck. Auch Jungtiere leiden unter starkem Parasitenbefall und schlechten Bedingungen innerhalb großer Kolonien. Das städtische Infoblatt weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass ein reduziertes Futterangebot auch dem Taubenbestand zugutekommt.

Hinzu kommt ein klassisches Stuttgart-Thema, das ziemlich schnell auftaucht, sobald irgendwo dauerhaft Essbares herumliegt: Ratten. Nicht gefressenes Vogelfutter bleibt selten lange ausschließlich Vogelfutter. Die Stadt nennt ausgelegtes Futter ausdrücklich als Faktor, der Ratten anzieht.

Brot ist für Wasservögel keine gute Idee

Auch Enten, Schwäne und andere Wasservögel profitieren nicht von der gut gemeinten Brotzeit am See. Ihr natürliches Nahrungsspektrum besteht unter anderem aus Wasserpflanzen, Samen, Teilen der Ufervegetation sowie kleinen Tieren wie Würmern und Schnecken.

Zusätzlich landet nicht gefressenes Futter im Wasser. Zusammen mit den Ausscheidungen großer Vogelgruppen gelangen dadurch zusätzliche Nährstoffe in Seen und Teiche. Das kann Algenwachstum fördern und den Sauerstoffhaushalt des Wassers beeinträchtigen. Im ungünstigsten Fall entstehen Bedingungen, unter denen sich Botulismus-Erreger vermehren können, die für Wasservögel tödlich sein können.

Wo gilt das Verbot?

Bei Tauben ist die Sache besonders eindeutig: Sie dürfen im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet nicht gefüttert werden. Ebenso verboten ist es, gezielt Futter für sie auszulegen. Die Regelung umfasst auch private Flächen.

Bei den übrigen betroffenen Vogelarten erstreckt sich das Verbot auf öffentlich zugängliche Grünanlagen, Spielplätze, Bolzplätze und weitere öffentliche Freiflächen sowie auf öffentliche Gewässer mitsamt Uferzonen, angrenzenden Wegen und Grünstreifen. Dazu gehört auch der Neckar innerhalb des Stadtgebiets.

Bis zu 5.000 Euro Bußgeld

Die kleine Handvoll Körner kann im Zweifel eine erstaunlich teure Angelegenheit werden. Die Stadt Stuttgart nennt für einen erstmaligen Verstoß gegen das Fütterungsverbot ein Bußgeld von 35 Euro. Bei wiederholten Verstößen können bis zu 5.000 Euro fällig werden. Diese Angaben führt die Landeshauptstadt auch aktuell auf ihrer Informationsseite zum Fütterungsverbot.

Die Tauben verhungern deshalb nicht

Eine häufige Sorge lautet, dass Stadttauben ohne menschliche Fütterung keine Nahrung mehr finden würden. Nach Angaben der Stadt lösen sich größere Schwärme bei geringerem Futterangebot eher auf und die Tiere verteilen sich stärker beziehungsweise weichen in Bereiche aus, in denen natürliche Nahrungsquellen vorhanden sind. Auch Enten und Schwäne können ihre Futterplätze wechseln und größere Strecken zurücklegen.

Das Fütterungsverbot verfolgt damit gleich mehrere Ziele: kleinere Ansammlungen von Tauben und Wasservögeln, weniger Verunreinigungen auf Straßen, Plätzen und Grünflächen, weniger Schäden an Gebäuden und Denkmälern sowie bessere Bedingungen für Tiere und städtische Gewässer.

Der vermeintliche Gefallen mit Brot, Körnern oder Essensresten hat damit ziemlich viele Nebenwirkungen. In Stuttgart gilt deshalb eine einfache Regel: anschauen gerne, füttern besser lassen.

Facts zum Fütterungsverbot in Stuttgart

Seit: 2017
Gilt für: Tauben, Enten, Schwäne, Wildgänse und Rallenvögel
Tauben: Fütterungsverbot im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet, auch auf privaten Flächen
Wasservögel: Verbot in öffentlichen Grünanlagen sowie an öffentlichen Gewässern
Dazu zählen: Seen, Teiche, Tümpel, Feuerseen, Parkseen und der Neckar im Stadtgebiet
Gründe: Überpopulation, Krankheiten, Parasiten, Verschmutzung, Schäden an Gebäuden und Belastung der Gewässer
Zusätzlicher Effekt: Ausgelegtes Futter lockt Ratten an
Bußgeld: 35 Euro beim erstmaligen Verstoß
Bei Wiederholung: bis zu 5.000 Euro
Wichtig: Die Tiere sind laut Stadt bei ausbleibender Fütterung nicht vom Verhungern bedroht.

Mehr Infos

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