
Böllerverbot in der Stuttgarter Innenstadt an Silvester 2025/2026
Silvester in Stuttgart kommt auch zum Jahreswechsel 2025/2026 ohne Böller in der Innenstadt aus. Das Feuerwerksverbot im Bereich des Cityrings gilt erneut und ist inzwischen fester Bestandteil der Stuttgarter Silvesternacht. Klar geregelt, flächendeckend kontrolliert und für viele längst selbstverständlich.
Wann gilt das Feuerwerksverbot in Stuttgart?
Das Böllerverbot gilt von Dienstag, 31. Dezember 2025, ab 18 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2026, um 6 Uhr morgens. In diesem Zeitraum ist es in der Stuttgarter Innenstadt verboten, Feuerwerkskörper mitzuführen oder abzubrennen. Das Verbot betrifft nicht nur das Zünden, sondern bereits das Mitnehmen von Pyrotechnik.

Wo gilt das Böllerverbot genau?
Die Verbotszone umfasst den gesamten Bereich innerhalb des sogenannten Cityrings der Stuttgarter Innenstadt. Dazu gehören die Bereiche zwischen Arnulf Klett Platz und Paulinenstraße inklusive Rupert Mayer Platz sowie zwischen Konrad Adenauer Straße und Theodor Heuss Straße. Wer sich an Silvester hier aufhält, muss komplett auf Feuerwerk verzichten.
Welche Feuerwerkskörper sind verboten?
Untersagt sind alle klassischen Silvesterfeuerwerke. Dazu zählen Raketen, Böller, Batteriefeuerwerk, Vulkane sowie alle pyrotechnischen Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4. Auch besonders laute oder explosive Pyrotechnik fällt unter das Verbot. Erlaubt bleibt lediglich sehr leichtes Kinderfeuerwerk wie Wunderkerzen, Knallerbsen oder Brummkreisel.
Gilt das Verbot auch außerhalb der Innenstadt?
Außerhalb des Cityrings gelten zusätzliche Einschränkungen. In der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder und Altenheimen sowie brandgefährdeten Gebäuden darf grundsätzlich kein Feuerwerk gezündet werden. Zusätzlich sind beliebte Aussichtspunkte wie die Umgebung der Grabkapelle auf dem Württemberg und Schloss Solitude an Silvester böllerfrei.
Verkauf von Feuerwerk in Stuttgart
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist vom 29. bis 31. Dezember erlaubt. Feuerwerk ab Kategorie F2 darf ausschließlich an Volljährige verkauft werden und nur in den erlaubten Bereichen gezündet werden. Eine Weitergabe an Jugendliche ist nicht zulässig. Wer nach Neujahr noch Feuerwerk abbrennt, riskiert ein Bußgeld, unabhängig vom Standort.
Kontrolle und Durchsetzung
In der Stuttgarter Innenstadt wird das Mitführverbot durch die Polizei kontrolliert. Der Ansatz ist eindeutig. Kein Feuerwerk in der City, keine Ausnahmen. So soll verhindert werden, dass es überhaupt zu gefährlichen Situationen kommt.
Silvester in Stuttgart ohne Böller
Das Feuerwerksverbot sorgt für eine ruhigere, übersichtlichere Silvesternacht im Herzen der Stadt. Weniger Lärm, weniger Rauch, weniger Müll. Dafür mehr Platz für Menschen, Bewegung und ein entspanntes Ankommen im neuen Jahr.
Silvester 2025/2026 in Stuttgart heißt: feiern ja, böllern nein. In der Innenstadt jedenfalls.
