Silvester in Stuttgart: Feuerwerksverbot in der Innenstadt

Silvester Party auf dem Stuttgarter Schlossplatz
<em>Foto Ferdinando Iannone Landeshauptstadt Stuttgart<em><br><br>

In der Stuttgarter Innenstadt gilt an Silvester 2024 erneut ein striktes Feuerwerksverbot, um die Sicherheit bei der Großveranstaltung auf dem Schlossplatz mit Sound und Lichtershow zu gewährleisten. Bereits das Mitführen von Pyrotechnik ist zwischen 18 Uhr am Silvesterabend und 3 Uhr am Neujahrstag untersagt.

Das Verbot umfasst den gesamten Bereich innerhalb des Cityrings, einschließlich der Durchgangszonen. Die Grenzen der betroffenen Verbotszone innerhalb des sogenannten Cityrings bilden wie im Vorjahr in erster Linie der Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof und die Paulinenstraße (inklusive Rupert-Mayer-Platz) sowie die Konrad-Adenauer- / Hauptstätter Straße und die Theodor-Heuss- / Friedrichstraße.

Auch klassische Feuerwerkskörper wie Raketen, Böller und Batteriefeuerwerk sind verboten. Erlaubt bleibt lediglich Kinderfeuerwerk der Kategorie F1, wie Wunderkerzen oder Knallerbsen.

Die Polizei kontrolliert das Mitführverbot und beschlagnahmt unerlaubte Pyrotechnik. Verstöße können mit Geldbußen von 200 bis 5000 Euro geahndet werden. Eine Karte der Verbotszone ist ab dem 19. Dezember im Amtsblatt und auf der Website der Stadt Stuttgart einsehbar.

Zusätzlich gelten bundesweite Einschränkungen in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen und anderen gefährdeten Gebäuden sowie ein Böllerverbot auf der Grabkapelle am Württemberg.

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