Hass im Netz: So viel kosten Hasskommentare im Internet

Hasskommentare im Netz: Wie sie bestraft werden können

Hasskommentare sind aus der digitalen Öffentlichkeit kaum mehr wegzudenken. Unter Social-Media-Posts, in Kommentarspalten oder auf Foren verbreiten sie sich rasant. Die Beleidigung, Verleumdung oder gar Bedrohung anderer Personen im Netz kann jedoch ernsthafte strafrechtliche Folgen haben. In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen, um gegen Hassrede im Internet vorzugehen.

Was sind Hasskommentare?

Als Hasskommentare gelten öffentliche Aussagen im Internet, die Menschen herabwürdigen, diskriminieren oder bedrohen. Sie richten sich oft gegen ethnische Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung, Geschlecht oder politische Überzeugung. Besonders häufig betroffen sind Frauen, Politikerinnen und Politiker, Journalisten, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Angehörige von Minderheiten.

Nicht jeder harte oder polemische Kommentar ist automatisch strafbar. Erst wenn eine Äußerung gegen geltende Gesetze verstößt, drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Relevante Straftatbestände

Mehrere Paragrafen des Strafgesetzbuches (StGB) kommen bei Hasskommentaren in Betracht. Die häufigsten sind:

  • Beleidigung (§ 185 StGB): Eine ehrverletzende Äußerung gegenüber einer Person. Auch in Form von Memes oder indirekten Anspielungen kann eine Beleidigung vorliegen.
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB): Verbreitung ehrenrühriger Behauptungen über jemanden, die nicht beweisbar wahr sind.
  • Verleumdung (§ 187 StGB): Eine ehrverletzende Lüge über eine Person, die bewusst verbreitet wird.
  • Bedrohung (§ 241 StGB): Ankündigung eines Verbrechens gegenüber einer Person oder deren Angehörigen.
  • Volksverhetzung (§ 130 StGB): Aufstachelung zum Hass gegen bestimmte Gruppen oder die Menschenwürdeverletzung ganzer Bevölkerungsgruppen.
  • Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB): Wenn jemand öffentlich dazu aufruft, eine Straftat zu begehen.

Gesetzliche Entwicklungen und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Seit 2017 gibt es in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Es verpflichtet große Plattformen wie Facebook, X (ehemals Twitter) oder TikTok dazu, strafbare Inhalte innerhalb bestimmter Fristen zu löschen oder zu sperren. Nutzerinnen und Nutzer können Hasskommentare direkt bei der Plattform melden. Kommt diese ihren Pflichten nicht nach, drohen Bußgelder in Millionenhöhe.

Das NetzDG soll dabei helfen, strafbare Inhalte schneller aus dem Netz zu entfernen. Es ersetzt jedoch nicht das Strafrecht, sondern ergänzt es. Opfer von Hasskommentaren können zusätzlich Strafanzeige stellen.

Strafverfolgung und Sanktionen

Hasskommentare im Netz werden von der Polizei und Staatsanwaltschaft zunehmend ernst genommen. Viele Bundesländer haben spezielle Ermittlungsstellen eingerichtet, die sich mit digitaler Hasskriminalität beschäftigen.

Nach einer Anzeige kann die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Bei einem begründeten Tatverdacht kommt es zu einer Anklage und eventuell zu einem Gerichtsprozess. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen – im Fall von Volksverhetzung etwa bis zu fünf Jahre Haft.

Besonders schwer wiegt es, wenn Täter*innen sich wiederholt strafbar machen oder gezielt Hetze gegen Gruppen betreiben. Auch das Verbreiten strafbarer Inhalte über Kettennachrichten, Videos oder Gruppen-Posts kann strafverschärfend wirken.

Zivilrechtliche Folgen

Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen auch zivilrechtliche Maßnahmen. Betroffene können auf Unterlassung, Gegendarstellung oder Schmerzensgeld klagen. Auch eine einstweilige Verfügung kann beantragt werden, um weitere Angriffe zu stoppen.

Möglichkeiten zur Anzeige

Wer Opfer eines Hasskommentars wird oder einen solchen beobachtet, kann:

  • den Beitrag bei der jeweiligen Plattform melden
  • bei der Polizei Anzeige erstatten (persönlich oder online)
  • sich an eine Beratungsstelle wenden, etwa „HateAid“, „jugendschutz.net“ oder lokale Opferhilfen

Viele Bundesländer bieten inzwischen Online-Wachen an, über die Anzeigen unkompliziert digital eingereicht werden können.

Prävention und digitale Zivilcourage

Reine Strafverfolgung wird das Problem nicht lösen können. Wichtig ist auch gesellschaftliches Engagement: Plattformen, Bildungseinrichtungen, Zivilgesellschaft und jeder einzelne sind gefragt, sich klar gegen Hass im Netz zu positionieren. Digitale Zivilcourage – also das Eingreifen und Widersprechen bei Hasskommentaren – kann ein Zeichen setzen und Betroffene stärken.

Fazit

Hasskommentare im Internet sind kein Kavaliersdelikt. Wer andere online beleidigt, bedroht oder verhetzt, muss mit ernsthaften strafrechtlichen Folgen rechnen. Die Gesetze sind klar, ihre Durchsetzung wird kontinuierlich gestärkt. Doch auch die Gesellschaft muss wachsam bleiben – damit das Netz ein Raum bleibt, in dem alle ohne Angst ihre Meinung äußern können.

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