Good bye Click & Meet: Komplette Einzelhandel wieder am Start

Schon wieder paar Wochen her: Click & Collect am Breunibär – und jetzt ist auch Click & Meet over. Ab Donnerstag, 3. Juni darf der gesamte Einzelhandel wieder öffnen, was er natürlich morgen nicht tut, aber dann eben am Freitag, Pray for Brückentag und eine brückentagvolle Stadt. Die Testpflicht entfällt ebenso. Bei Gastro bleibt zunächst weiterhin alles gleich (bis 21 Uhr, 3G etc.) Mehr unten.

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Corona – Stadt Stuttgart kann wegen einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 weiter lockern – Einkaufen im Einzelhandel ohne Testpflicht möglich 

In der Landeshauptstadt Stuttgart liegt die 7-Tage-Inzidenz am Mittwoch, 2. Juni, nach offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 43,2 und damit seit fünf Tagen in Folge unter 50. Folglich sind nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes weitere Lockerungen möglich. Diese treten ab Donnerstag, 3. Juni, in Kraft. Das hat die Stadt am Mittwoch, 2. Juni, bekannt gegeben. 

Die Lockerungen erlauben Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Person aus bis zu drei Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt, auch nicht mitgezählt werden Geimpfte und Genesene mit entsprechenden Nachweisen. 

Im Einzelhandel sind weitere Öffnungen mit folgenden Auflagen möglich: Der gesamte Einzelhandel darf öffnen. Die Click-and-Meet-Regelung fällt weg, ebenso die Testpflicht für Kundinnen und Kunden. Geschäfte mit weniger als zehn Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen maximal einen Kunden empfangen, Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern einen Kunden pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche. Für die darüber hinausgehende Fläche ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter zulässig (der Lebensmitteleinzelhandel ist davon ausgenommen).

Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht in und vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind nicht erlaubt. 

Für Archive, Büchereien und Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen entfällt die Anmeldepflicht sowie die Personenbeschränkung und die Maskenpflicht im Freien. Im Innenbereich muss aber weiterhin Maske getragen werden. Außerdem müssen die Einrichtungen nach wie vor ein Hygienekonzept vorhalten und die Kontaktdaten der Besucher aufnehmen. 

Weitere Informationen zu Corona sowie die aktuellen Fallzahlen für Stuttgart sind zu finden unter www.stuttgart.de/corona

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