Führerschein umtauschen in Stuttgart: Diese Fristen gelten jetzt

Der Pflichtumtausch der alten Führerscheine läuft weiter. Bis zum 19. Januar 2033 sollen in der Europäischen Union alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, durch ein einheitliches und fälschungssicheres EU Dokument ersetzt sein. In Deutschland betrifft das laut Bundesverkehrsministerium rund 42 Millionen Führerscheine.

Für viele Stuttgarterinnen und Stuttgarter ist die Frist bereits abgelaufen, andere Jahrgänge haben noch etwas Zeit. Entscheidend ist zunächst, ob man noch einen alten Papierführerschein besitzt oder bereits einen Kartenführerschein hat.

Alter Papierführerschein: Für die meisten ist die Frist bereits vorbei

Wer noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzt, muss auf den EU Kartenführerschein wechseln. Bei diesen Führerscheinen richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr.

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Damit sind die regulären Fristen für sämtliche Papierführerscheine von Personen ab Jahrgang 1953 inzwischen abgelaufen. Die Stadt Stuttgart empfiehlt Betroffenen, den Umtausch möglichst bald zu beantragen. Eine Ausnahme gilt für Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Sie haben noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

Wer in diesen Jahrgängen geboren wurde, aber bereits einen EU Kartenführerschein besitzt, fällt nicht automatisch unter diese Fristen.

Kartenführerschein: Jetzt zählt das Ausstellungsjahr

Bei Kartenführerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 und vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, entscheidet nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheins.

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Aktuell besonders relevant sind damit Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004. Sie müssen spätestens bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Für Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 ist die Frist bereits am 19. Januar 2026 abgelaufen.

Warum müssen die Führerscheine überhaupt getauscht werden?

Mit dem Pflichtumtausch sollen Führerscheindokumente innerhalb der EU vereinheitlicht und besser gegen Fälschungen geschützt werden. Gleichzeitig werden alte Papierführerscheine und frühere unbefristete Kartenführerscheine schrittweise ersetzt.

Wichtig dabei: Die Fahrerlaubnis selbst geht durch den Umtausch nicht verloren. Die bisherigen Fahrerlaubnisklassen werden in das aktuelle System übertragen.

Wie lange gilt der neue EU Führerschein?

Der neue Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig. Danach muss lediglich das Dokument erneuert werden. Die Befristung betrifft grundsätzlich nicht die Fahrerlaubnis selbst. Mit der Erneuerung sind für normale Pkw Führerscheine auch keine regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen oder neue Fahrprüfungen verbunden.

So funktioniert der Führerscheinumtausch in Stuttgart

In Stuttgart muss der Führerscheinumtausch persönlich beantragt werden. Der Antrag kann bei der Führerscheinstelle oder in jedem Stuttgarter Bürgerbüro gestellt werden. Wer den Pflichtumtausch erledigen möchte, muss also nicht zwingend zur zentralen Führerscheinstelle, sondern kann dafür auch ein Bürgerbüro in der Stadt nutzen.

Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Mitgebracht werden müssen der bisherige Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie der entsprechende Antrag.

Ist der neue Kartenführerschein fertig, wird man benachrichtigt. Die Abholung bei der Führerscheinstelle kann auch durch eine bevollmächtigte Person mit schriftlicher Vollmacht erfolgen.

Wer den Antrag direkt bei der Führerscheinstelle stellt, kann außerdem den Direktversand nutzen. Der neue Führerschein wird dann gegen eine zusätzliche Gebühr von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben zugeschickt. Eine spätere Abholung entfällt. Dafür muss der bisherige Führerschein im Original mit dem Antrag abgegeben werden.

Wichtig für die Wahl der Anlaufstelle: Bei den Bürgerbüros wird dieser Direktversand nicht angeboten. Wer den Führerschein dort beantragt, erhält den neuen Kartenführerschein nicht direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt.

Diese Unterlagen werden benötigt

Für den normalen Führerscheinumtausch werden in Stuttgart benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis

Bei bestimmten alten Lkw Fahrerlaubnissen der Klassen 2 oder 3 können zusätzliche ärztliche Nachweise und eine Untersuchung des Sehvermögens erforderlich sein.

Was kostet der Führerscheinumtausch in Stuttgart?

Für den normalen Kartenführerschein nennt die Stadt Stuttgart eine Gebühr von 26,50 Euro. Die Gebühr wird bei der Antragstellung fällig.

Wer einen Express Führerschein beantragt, zahlt zusätzlich 18,60 Euro. Bei besonderen Fällen, etwa einer gleichzeitigen Verlängerung bestimmter Lkw oder Bus Fahrerlaubnisse, können andere Gebühren gelten.

Führerscheinumtausch Stuttgart: Die wichtigsten Fakten

Nächste wichtige Frist: 19. Januar 2027
Betroffen: Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004
Papierführerscheine: Fristen für Geburtsjahrgänge ab 1953 bereits abgelaufen
Ausnahme Papierführerschein: Jahrgänge vor 1953 haben Zeit bis 19. Januar 2033
Antrag: persönlich erforderlich
Wo: Führerscheinstelle oder jedes Stuttgarter Bürgerbüro
Kosten in Stuttgart: 26,50 Euro
Express: zusätzlich 18,60 Euro
Gültigkeit des neuen Führerscheins: 15 Jahre
Benötigt: Ausweis, alter Führerschein, biometrisches Foto und Antrag

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