
Wer in den vergangenen Monaten abends durch die Stuttgarter Innenstadt gelaufen ist, kennt das Bild inzwischen ziemlich gut. Autos stehen in Zufahrten, auf Gehwegen, in Halteverboten, vor abgesenkten Bordsteinen oder an Stellen, die offensichtlich nicht zum Parken gedacht sind.
Besonders rund um die zentralen Ausgehstraßen entsteht zunehmend der Eindruck, als würden Parkregeln für einen Teil der Autofahrer schlicht nicht gelten. Auffällig oft gehören dazu große und teure Fahrzeuge, die dort abgestellt werden, wo gerade noch irgendwie Platz ist.
In der Nacht zum Sonntag haben Stadt Stuttgart und Polizei deshalb gemeinsam eine größere Schwerpunktaktion gegen Falschparker gefahren. Kontrolliert wurden besonders stark frequentierte Bereiche der Innenstadt, darunter das Areal rund um das Rathaus, der Kleine Schlossplatz, die Lautenschlager Straße und die Tübinger Straße. Drei Teams des Amts für öffentliche Ordnung waren gemeinsam mit Kräften des Polizeipräsidiums unterwegs, zusätzlich kontrollierte die Verkehrspolizei den fließenden Verkehr.
Die Bilanz fällt deutlich aus: Insgesamt wurden 109 Fahrzeuge wegen Parkverstößen beanstandet. 36 Fahrzeuge wurden wegen schwerwiegender Verstöße abgeschleppt. Fünf Abschleppwagen standen für die Aktion bereit. Auf den Bildern ist zu sehen, wie Fahrzeuge selbst aus Unterführungen und eng bebauten Citybereichen geholt werden, darunter auch ein hochpreisiger Sportwagen, der per Kran auf den Abschleppwagen gesetzt wird.

Neu ist diese Form des Durchgreifens nicht. Bereits Anfang August 2025 gab es in der Stuttgarter Innenstadt eine vergleichbare Schwerpunktaktion. Damals wurden innerhalb von vier Stunden 24 falsch geparkte Autos abgeschleppt, neun weitere Fahrerinnen und Fahrer kamen noch rechtzeitig zu ihren Fahrzeugen, mussten die Kosten für den bereits bestellten Abschleppdienst aber trotzdem tragen. Schon damals standen vor allem zugeparkte Kurven, blockierte Gehwege und Fahrzeuge direkt vor Verbotsschildern im Fokus.
Ein Jahr später wirkt das Thema eher größer als erledigt. Das Wildparken hat in Teilen der City in den vergangenen Monaten sichtbar zugenommen. Gerade nachts scheint sich bei manchen Autofahrern eine ziemlich großzügige Auslegung der Straßenverkehrsordnung etabliert zu haben. Warnblinker an, Auto abstellen, weiterziehen. Gehweg, Zufahrt oder Halteverbot werden dabei gern zur spontanen Parkfläche erklärt, als würden Regeln mit Fahrzeuggröße und Kaufpreis zunehmend verhandelbar.
Dabei geht es nicht um einen schief stehenden Kleinwagen irgendwo am Rand. Die Stadt nennt ausdrücklich Fahrzeuge, die in Fußgängerzonen, Brandschutzzonen, Haltverboten oder auf Schwerbehindertenparkplätzen abgestellt werden. In der dicht bebauten Innenstadt können solche Fahrzeuge Rettungswege blockieren, Menschen auf Gehwegen behindern und öffentliche Flächen besetzen, die eben nicht als private Kurzzeitgarage gedacht sind.
Billig wird diese Interpretation der Straßenverkehrsordnung nicht. Wer abgeschleppt wird, muss mit Kosten von mehreren Hundert Euro rechnen, zusätzlich kommen Bußgelder hinzu. Selbst wenn das Fahrzeug noch entfernt wird, bevor der Abschleppwagen tatsächlich tätig wird, können dessen Anfahrtskosten fällig werden. Bei wiederholten gravierenden Parkverstößen sind weitere Maßnahmen möglich, im Extremfall bis zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Die Aktion soll kein einmaliger Auftritt bleiben. Stadt und Polizei hatten bereits an den vergangenen Wochenenden verstärkt kontrolliert und kündigen weitere gemeinsame Einsätze an. Angesichts der aktuellen Parkkultur in Teilen der Innenstadt dürfte es an Arbeit vorerst nicht mangeln.

Facts zur Abschleppaktion in Stuttgart
Kontrollierte Bereiche: Rathaus, Kleiner Schlossplatz, Lautenschlager Straße, Tübinger Straße und weitere zentrale Straßen und Plätze
Beanstandete Fahrzeuge: 109
Abgeschleppte Fahrzeuge: 36
Eingesetzte Abschleppwagen: 5
Beteiligte: Amt für öffentliche Ordnung und Polizeipräsidium Stuttgart
Im Fokus: Fußgängerzonen, Brandschutzzonen, Haltverbote, Schwerbehindertenparkplätze und blockierte Verkehrswege
Kosten: Abschleppkosten von mehreren Hundert Euro plus Bußgeld möglich
Wiederholungsfälle: Weitere Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis möglich
Bereits 2025: Vergleichbare Schwerpunktaktion im August 2025 mit 24 abgeschleppten Fahrzeugen innerhalb von vier Stunden
Ausblick: Weitere Kontrollen in der Stuttgarter Innenstadt sind angekündigt
