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451 Tage Haft
Am 29. Mrz 2011, 12:00 Uhr von martin
Leser Martin Sp. hat die Tage eine kuriose Story auf dem Lawblog entdeckt. Eine Frau, die der Stadt Stuttgart wegen Falschparkens 20 Euro schuldet (gehe davon aus dass es sich um Falschparken handelt, es ist von Knöllchen die Rede), wird zu 451 Tagen Erzwingungshaft in der Justizvollzugsanstalt in Schwäbisch Gmünd verdonnert.
Der Bußgeldbescheid war seit 22. Februar rechtskräftig, die Dame hat die 20 Euro, warum auch immer, (noch) nicht überwiesen und schwupps ging schon am 17. März obiges Anschreiben raus. Laut Lawblog kein “ungewöhnlicher Vorgang” – die hohe Strafe freilich schon.
“Es liegt nahe, dass die Staatsanwaltschaft hier etwas über das Ziel hinausgeschossen ist. Denn immerhin wären 15 Monate Gefängnis für eine Geldbuße nicht mal vom Gesetz gedeckt. Bei Ordnungswidrigkeiten ist die Erzwingungshaft gesetzlich auf sechs Wochen begrenzt. Die Haft darf wegen desselben Knöllchens auch nicht mehrfach angeordnet werden”, ist da zu lesen.
Erst ein Anruf vom Lawblog bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart klärte die Geschichte auf. Bei den 451 Tagen Erzwingungshaft müsse es sich um “Flüchtigkeitsfehler” der Amtsinspektorin handeln. Eine geänderte Vorladung ging an die Betroffene raus. “Vermutlich wird es auf einen Tag Erzwingungshaft hinauslaufen. Behördensprecherin Claudia Krauth: `Das ist der bei uns übliche Satz, wenn jemand 20 Euro Bußgeld nicht bezahlt.´” Hossa! Selbst ein Tag Knast muss wegen einem Strafzettel immer noch nicht sein. Also am besten gleich blechen.
Komplette Story auf dem Lawblog
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in irgend einer tasche müsste auch noch so ein strafzettel rumfahren…sollte ich mal dringend suchen, sonst verbring ich womöglich auch noch meinen urlaub in schwäbisch gmünd…:D
…und hiermit schwöre ich feierlich, dass ich nicht mehr falsch parke
Hahahahaha, Mädels kommt schon….so ein paar Tage gemeinsamer Urlaub im schönen Schwäbisch Gmünd…des wär doch was! Und ich bin die erste die dort is wenn das so weiter geht mit dem Parkraum-Management im Westen
Ich hab’s ja schon bei Udo Vetter geschrieben (Lawblog): die eigentliche Strafe ist Schwäbisch Gmünd *duck*
Jonger, da rutscht Dir aber das Herz in die Hose, wenn Du so en Brief bekommst.
Krasser Krasser Shit!!!! kann man da nur sagen –
Der Fall ist weniger krass aber fast so verwunderlich:
http://www.lawblog.de/index.ph.....puter-hat/
Wo krieg ich nur schnell die richtige Menge Porn her?!?!?!? Wieviel ist die richtige Menge?